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Verfahren zur Seligsprechung von Franz Stock eingestellt

Logo Erzbstium PaderbornNach anfänglich positiven Signalen vorerst keine weitere Prüfung
Pressemitteilung des Erzbistums Paderborn vom 30.06.2022:

Das Seligsprechungsverfahren des Paderborner Priesters Franz Stock ist ohne positives Ergebnis beendet worden. Das entschied die zuständige Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse in Rom. Sie sprach sich vorerst gegen eine weitere Prüfung aus und teilte dem Erzbistum Paderborn trotz anfänglich positiver Signale jetzt aufgrund derselben Aktengrundlage die Einstellung des Verfahrens mit. Nach derzeitigem Stand seien die Voraussetzungen für eine Seligsprechung nicht mit hinreichender Sicherheit erwiesen.

„Meine Enttäuschung über die Entscheidung kann ich nicht verbergen“, sagte Erzbischof Hans-Josef Becker am Donnerstag, 30. Juni, in Paderborn. Ähnlich wird es wahrscheinlich auch vielen anderen Gläubigen vor allem in Deutschland und Frankreich gehen. Erzbischof Becker danke allen, die sich in dem aufwendigen Verfahren engagiert und für die Seligsprechung von Franz Stock eingesetzt haben. „Ich empfehle den Gläubigen weiterhin, Franz Stock als ein Vorbild im Glauben anzusehen und seiner im Gebet zu gedenken.“

Verehrung wird groß bleiben

Auch der Neheimer Pfarrer Stephan Jung ist enttäuscht. Er ist Pfarrer der Kirchengemeinde, aus der der gebürtige Neheimer Franz Stock stammte, und zugleich Vorsitzender des Franz-Stock-Komitees für Deutschland. „Wir sind alle traurig über die Nachricht. Viele fühlen sich mit Franz Stock verbunden und hatten auf seine Seligsprechung gehofft“, erklärt Pfarrer Jung. Die Verehrung des Priesters, der für viele als eine der Symbolfiguren für die deutsch-französische Versöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg steht, sei groß in Neheim ebenso wie in weiten Teilen Deutschlands und als Abbé Franz Stock besonders in Frankreich. „Mit der Entscheidung müssen wir nun umgehen. Aber der starken Verehrung von Franz Stock wird das keinen Abbruch tun“, zeigte sich Pfarrer Jung zuversichtlich.

Abbé Franz Stock

Franz Stock wurde am 21. September 1904 in Arnsberg-Neheim geboren und empfing 1932 in Paderborn die Priesterweihe. 1934 übernahm er die Leitung der deutschsprachigen Gemeinde in Paris. Später betreute er als Seelsorger Häftlinge in den Pariser Wehrmachtsgefängnissen und stand etwa 2.000 französischen Widerstandskämpfern und Geiseln auf ihrem Weg in den Tod zur Seite. 1945 wurde er, gesundheitlich stark gezeichnet, Leiter des „Priesterseminars hinter Stacheldraht“ in Chartres, das von 1945 bis 1947 Priesteramtskandidaten aus Deutschland und Österreich ermöglichte, in französischer Kriegsgefangenschaft ihr Theologiestudium aufzunehmen und fortzusetzen. Wenige Monate nach der Auflösung des Seminars starb Abbé Franz Stock 1948 in Paris mit 43 Jahren an einem Herzleiden.

--- Ende der Pressemitteilung ---

Rückfragen / Pressekontakt:

Erzbischöfliches Generalvikariat
Abteilung Kommunikation
Domplatz 3
33098 Paderborn
Hotline +49 (0)5251 125-1558
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An dieser Stelle danken wir Erzbischof Hans-Josef Becker, der bereits am 10. Juni Papst Franziskus um die Entpflichtung von seinen Aufgaben als Erzbischof von Paderborn gebeten hat, ganz herzlich für seine jahrelange Unterstützung und auch die Einleitung des Seligsprechungsverfahrens. Bei aller Enttäuschung über die in Rom gefällte Entscheidung sind wir froh, dass im Rahmen des Verfahrens sehr umfangreiche Informationen zusammengetragenen und aufbereitet wurden sowie alleine über 200 Zeugenbefragungen dokumentiert wurden. Viele davon waren Zeitzeugen, deren Befragung heute gar nicht mehr möglich wäre. Diese umfangreichen Dokumente stehen der Nachwelt und auch für eine Neuaufnahme eines Verfahrens zur Verfügung.


2009 eröffnete Erzbischof Hans-Josef Becker das Seligsprechungsverfahren für Franz Stock. Eine Seligsprechung bedeutet für die katholische Kirche, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Jesus Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist, und deswegen von der Kirche eines Landes, eines Bistums oder einer bestimmten Gemeinschaft verehrt werden darf.

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